Der traditionelle Rosenmontagsumzug
03.03.2025 | 10:11 Uhr
Rosenmontagsumzug und Party in den Festzelten
Rosenmontag …der Hauptfeiertag aller Jecken rund um Bevergern
Der Rosenmontag gilt als der größte Feiertag und ist der große Höhepunkt im Rahmen der
zahlreichen karnevalistischen Aktivitäten. Besondere Bedeutung und zentrales Highlight ist der
traditionelle Rosenmontagsumzug, der um 10.11. Uhr mit der Schlüsselübergabe vom Ortsvorsteher
Thorsten Löchte beginnt. Mit bis zu über 60 Einheiten (Wagen, Fußgruppen,
Spielmannszüge) zieht der närrische Lindwurm durch die Straßen von Bevergern. Tausende Besucher
werden erneut erwartet und können sich besonders an den kreativen Wagen mit ihren besonderen
Themen erfreuen. Oft sind es lokale und politische Themen, die den Bevergerner
Rosenmontagsumzug so interessant machen. Das Ende des langen Zuges bilden traditionell die
Wagen der KGB mit sämtlichen Tollitäten. Dazu gehören der Wagen des Türkenmariechens Lina, der
Wagen des Kinderprinzen Tom und der Prinzenwagen. Der Wagen des Prinzen stammt
aus dem Jahre 1924, stammt ursprünglich aus Bonn , fährt seit 1951 in Bevergern und wurde 2020
intensiv restauriert.
Schon Wochen vorher bereitet sich der Vorstand der KGB, gemeinsam mit dem Ordnungsamt der
Stadt Hörstel und den Sicherheitsdiensten auf diesen Tag vor. Nach dem Umzug geht das närrische
Treiben weiter. In den zwei Zelten (Zelt 1 auf dem Burgplatz und Zelt 2 i.H. der Apotheke) geben die
DJ`s alles was die Stimmung erhöht, um mit den zahlreichen Jecken, Wagenbauern und Karnevalisten
bis in den Abend des Rosenmontags zu feiern. In allen Gaststätten und in den Festzelten wird kräftig
und stimmungsvoll gefeiert. Weitere Essenstände und die DRK Erbsensuppe sorgen dafür, dass die
Narren gestärkt den Tag gut überstehen.
Wie könnt ihr euch anmelden?
Per Online-Formular oder durch Abgabe des ausgefüllten Anmeldeformulars.
Dieses kann ab 10.01.2024 jeden Mittwoch ab 19:30 Uhr bei den Vorstandssitzung der KG Bevergern in dem Gasthof ``Zum Adler`` Neier abgegeben werden.
Was ist noch wichtig?
Das Merkblatt für Zuteilnehmer zählt zur Teilnahmebedingung